15. Februar 2020, Friedrichshafen
15. Februar 2020, Friedrichshafen
Samstag, 15. Februar 2020
9:00 - 15:30 Uhr
Graf-Zeppelin-Haus
Friedrichshafen
Olgastr. 20
D-88045 Friedrichshafen
Die Fortbildung wurde von der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 7 CME Punkten zertifiziert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
herzlichen Dank für Ihre Teilnahme an cardio³, unserem neuen „Symposium Herzmedizin 2020“, welches wir am 15.2.2020 erstmalig mit fast 180 Teilnehmern durchführen konnten. Überregionale und lokale Experten stellten die aktuellen kardiologischen Themen vor und diskutierten mit uns allen aktuelle Fragen der täglichen Praxis.
Der außerordentliche Erfolg dieser Fortbildung ermutig uns zu einer Fortsetzung im Jahr 2021, zu welcher Sie dann an dieser Stelle rechtzeitig alle nötigen Informationen finden.
Ihr
Prof. Dr. med. Jochen Wöhrle
- für die Referenten -
Samstag, 15. Februar 2020
09.00 Uhr – 15.30 Uhr
PD Dr. med. Dorothee M. Baur, Neu-Ulm
Ludwig-G. Binner, Friedrichshafen
Dr. med. Olaf Franzen, Zürich
Prim. PD Dr. med. Matthias Frick, Feldkirch
Prof. Dr. med. Meinrad Gawaz, Tübingen
Prof. Dr. med. Wolfgang Koenig, München
Prof. Dr. med. Bernhard Meier, Bern
Prof. Dr. med. Bernhard Metzler, Innsbruck
Dr. med. Markus Roos, Winterthur
Dr. med. Tobias Schmidt, Köln
PD Dr. med. Julia Seeger, Friedrichshafen
Prof. Dr. med. Jochen Wöhrle, Friedrichshafen
Anmeldung
Die Fortbildungen sind nur für medizinisches Fachpersonal aus Praxis und Klinik zugänglich. Die Anmeldung kann direkt auf dieser Website online erfolgen. Bei erfolgreicher online-Anmeldung erhalten Sie eine sofortige Benachrichtung per Email aus dem System über den Eingang Ihrer Anmeldung. Bei Faxanmeldungen werden keine Anmeldebestätigungen verschickt, bitte bewahren Sie daher Ihre Fax-Sendebestätigung auf.
Anerkennung
Die Anerkennung der Fortbildungen wird bei den jeweiligen Landesärztekammern (Deutschland), der ÖÄK (Österreich) bzw. der SGIM (Schweiz) vorgenommen. Bitte bringen Sie zu den Veranstaltungen Ihre EFN-Etiketten bzw. Arztausweise mit.
Teilnahmebescheinigungen
Diese sind jeweils am Ende der Veranstaltungen vor Ort erhältlich. In der Regel erwarten die Ärztekammern, dass nicht ausgegebene Teilnahmebescheinigungen umgehend vernichtet werden, um Missbrauch zu vermeiden. Daher ist eine nachträgliche Aushändigung nicht möglich.
Teilnahmegebühren
Die Teilnahme am wissenschaftlichen Programm ist kostenfrei, sofern im Programmheft nicht anders ausgewiesen. Die Anmeldung kann direkt auf dieser Website online erfolgen.
Sponsoringbedingungen
Die wissenschaftliche Informationsvermittlung an Ärzte wird in den deutschsprachigen Ländern durch ein breites Spektrum an Fortbildungsveranstaltungen ermöglicht, zu deren Durchführung die Firmen der medizintechnischen und pharmazeutischen Industrie in aller Regel einen Beitrag leisten. Sofern keine Teilnahmegebühr erhoben wird, muss eine vollständige Kostenabdeckung durch Sponsoring erfolgen. Auch Fortbildungen von Doctrina Med können durch eine unbeschränkte Ausbildungsförderung der medizintechnischen oder pharmazeutischen Industrie finanziell unterstützt werden, dies wird im Sinne der Transparenz in den jeweiligen Programmen ausgewiesen. Es müssen mehrere Unternehmen an der finanziellen Unterstützung beteiligt sein (kein Monosponsoring). Sofern Leistungen auf dem Wege des „Sponsorings“ erbracht werden, steht den Industrieunternehmen in der Regel auch das Recht zu, einen Informationsstand auf den jeweiligen Veranstaltungen zu betreiben. In keinem Fall beeinflussen Industrieunternehmen die Programmgestaltung, diese wird von der jeweils ausgeschriebenen wissenschaftlichen Leitung vorgenommen. Sofern für die jeweilige Fortbildung keine Teilnahmegebühr erhoben wird, werden folgende Kosten durch finanzielle Unterstützung der Industrie getragen: Kosten der Zertifizierung bei der jeweiligen Landesärztekammer; Kosten der Teilnehmererfassung und Rückmeldung bei der Landesärztekammer; Reisekosten und Honorare der ärztlichen Referenten; Kosten der Programmerstelllung; Kosten der Programmverteilung; Kosten des jeweiligen Tagungsraums und sonstigen Veranstaltungsflächen; Kosten der Videotechnik; Kosten der Tontechnik; Imbiss-Kosten sowie Tagungsgetränke; organisatorische Kosten und Personalkosten zur Veranstaltungsbetreuung. Da diese Kosten in vielen Fällen nicht ohne ein Sponsoring der Industrie getragen werden können, bitten wir darum, das Informationsangebot der Industrie auf den Veranstaltungen anzunehmen. Manche Unternehmen haben sich im Rahmen des FSA-Kodex zu erweiterter Transparenz/Offenlegung verpflichtet.